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Viola Milde zu den „Must-haves“ laut Medizinprodukte-Betreiberverordnung und RKI-Richtlinien – Vorbereitung auf den Behördenbesuch

Negativbeispiele für unzureichend gereinigte Behandlungseinheiten.

Die behördliche Praxisbegehung kündigt sich an? Diesen Brief entdeckt niemand gerne in seinem Briefkasten. Aber, ganz ehrlich: Wenn Sie erst mit dem Empfang des Behördenbriefs starten, sich über Ihre Praxishygiene und der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben Gedanken zu machen, dann ist es für viele Dinge leider schon sehr spät. 

Das Fachjournal Dentista ist die einzige deutschsprachige Zeitschrift mit Fokus auf Zahnärztinnen und Zahntechnikerinnen. Es stellt praxisrelevante Themen rund um Zahnmedizin, Medizin, Familie und Berufstätigkeit in kurzen und prägnanten Beiträgen dar und lädt zum Informieren und Schmökern ein. Dentista versteht sich als informierende und serviceorientierte Begleiterin durch Wissenschaft, Praxis, Labor und Leben. Dentista erscheint seit 2007 viermal jährlich. Sie ist offizielles Organ des Verbandes Dentista e.V. und wird an dessen Mitglieder verschickt. Interessierte Leser können die Dentista auch unabhängig von einer Mitgliedschaft direkt vom Verlag beziehen. Mehr Infos zur Zeitschrift, zum Abo und zum Bestellen eines kostenlosen Probehefts finden Sie im Quintessenz-Shop.

Deshalb der klare Tipp: Bitte prüfen Sie vorher schon peu à peu, welche Dokumente, Abläufe, Ecken und Schubladen noch ein wenig Optimierungsbedarf haben. Dann schlafen Sie ruhig und sind auch dann vorbereitet, wenn die Behörde einmal spontan an Ihre Praxistür klopft, was tatsächlich immer häufiger vorkommt.

Die nachfolgende Übersicht der „Must-haves“ laut Medizinprodukte-Betreiberverordnung und RKI-Richtlinien soll Ihnen einen Überblick verschaffen und kann zur Vorbereitung auf den Behördenbesuch dienen:

  • Nachweis der validierten Aufbereitungsprozesse (aktuelle Validierungsprotokolle),
  • Dokumentation und persönliche Freigabe jedes Durchlaufs Ihres Sterilisators, RDG oder gegebenenfalls auch anderer Aufbereitungsgeräte (wie zum Beispiel Careclave oder DAC),
  • Führung eines Bestandsverzeichnisses nach § 13 aller aktiven nicht implantierbaren Medizinprodukte (MP),
  • Führung von Medizinproduktebüchern für MP gemäß Anlagen 1 und 2 der MPBetreibV (falls solche MP in Ihrer Praxis vorhanden sind),
  • Dokumentation der Einweisungen aktiver MP (Ausnahme selbsterklärende MP oder bereits baugleich vorhandene, schriftlich bereits eingewiesene MP),
  • Nachweise der Durchführung sicherheits- und messtechnischer Kontrollen an MP der Anlagen 1 und 2 der MPBetreibV,
  • Nachweise der Instandhaltung und Instandsetzung Ihrer MP (Wartung/Reparaturen) nach Herstellerangaben,
  • Nachweis der Sachkenntnis der Personen, die mit der Aufbereitung der MP betraut sind (Schulungsnachweis ca. alle zwei Jahre),
  • Dokumentation der laut Herstellerangaben durchzuführenden Routineprüfungen der Aufbereitungsgeräte, insbesondere RDG, Sterilisatoren, Careclave oder DAC oder Ähnlichem und des Siegelnaht­geräts,
  • praxisindividueller vollumfänglicher Hygieneplan (zum Beispiel von der Bundeszahnärztekammer),
  • besteht eine klare Trennung zwischen der unreinen und der reinen Seite des Aufbereitungsraums, um eine Rekontamination der aufbereiteten MP zu verhindern (Abb. 1),
  • praxisindividuelle Arbeitsanweisungen für sämtliche Prozessschritte des validierten Aufbereitungsprozesses (zum Beispiel Ablage und Transport kontaminierter MP, Vorreinigung, Reinigung/Desinfektion, Kontrolle, Pflege, Verpackung, Sterilisation, Desinfektions­plan der MP).

Tipp: In den meisten Praxen ist die korrekte Aufbereitung folgender MP schwierig, weshalb die Behörden dort genau hinschauen:

  • Endodontie/Wurzelkanalinstrumente (Abb. 2),
  • Übertragungsinstrumente (Hand- und Winkelstücke),
  • ZEG/Ultraschallspitzen und auch Slimline-Ultraschallspitzen,
  • praxisindividuelle Arbeitsanweisungen, zum Beispiel für den Umgang mit multiresistenten Erregern,
  • Vorkommnisse nach der Medizinprodukte Anwendermelde- und Informationsverordnung (MPAMiV),
  • Pandemieregelung,
  • Praxisdesinfektions- und Reinigungsplan,
  • Personalhygiene und Regelung der persönlichen Schutzausrüstung (zur Erinnerung: Lange und/oder künst­liche Fingernägel sind im Umgang mit Keimen – also am Patienten oder bei der MP-Aufbereitung – nicht zugelassen [s. RKI-­Händehygiene]),
  • Wäscheaufbereitung,
  • Abformungs- und Werkstückdesinfektion,
  • Hygiene der Behandlungseinheiten (Negativbeispiel: Abb. 3 und 4),
  • Wasserhygiene, mikrobiologische Über­prüfung des Speisewassers der Behandlungseinheiten,
  • Erste-Hilfe-Plan,
  • saubere Arbeitsflächen, Becken, Abläufe und Hähne,
  • nachvollziehbares System der Überwachung von Haltbarkeitsdaten (Anbrüche Arzneimittel, Sterilgutlagerfristen, gegebenenfalls andere in der Haltbarkeit beschränkte Produkte).

Diese Auflistung erhebt keinesfalls den Anspruch vollumfänglich zu sein. Sie gibt Ihnen jedoch die Möglichkeit, den Stand Ihres Hygienemanagements zu überprüfen und an gegebenenfalls notwendiger Stelle zu optimieren.

Und wenn Sie Unterstützung vor Ort in Ihrer Praxis wünschen oder eine praxisinterne Teamschulung mit Zertifikat und Fortbildungspunkten, so unterbreite ich Ihnen sehr gerne ein unverbindliches Angebot.

Viola Milde, HamburgVMH Hygieneberatung

Quelle: Quintessenz Dentista 02/2023 Praxis Team Dokumentation Praxisführung

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