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Zahnmedizinische Abformungen wie zahntechnische Werkstücke so behandeln, das eine Infektion ausgeschlossen ist

Zahnmedizinische Abformungen sind mikrobiell kontaminiert und können infektiös sein.

Zahnmedizinische Abformungen und zahntechnische Werkstücke gelten als Medizinprodukte, die zwischen Zahnarztpraxis und Labor ausgetauscht werden. Da sie aus der Mundhöhle des Patienten kommen, sind sie mikrobiell kontaminiert und können infektiös sein. Auch zahntechnische Hilfsmittel wie Artikulatoren oder Übertragungsbögen sollten so behandelt werden, dass eine Infektion von Patienten, Beschäftigten im zahntechnischen Labor oder von Dritten während des Transports ausgeschlossen ist. In ihrem Beitrag für das Quintessenz Team Journal 5/21 beantworten Dominic Jäger und Dr. Jürgen Oeder Fragen aus dem Praxisalltag.

Den Erfordernissen einer modernen Zahnarztpraxis entsprechend, wendet sich das „Quintessenz Team Journal“ an das gesamte zahnärztliche Team: Zahnärztinnen, Zahnärzte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, von Auszubildenden bis zur Dentalhygienikerin. Neben dem Basiswissen für die Auszubildende sorgen Beiträge aus dem klinischen Bereich für ein Kompetenz-Plus. Mehr Infos zur Zeitschrift, zum Abo und zum Bestellen eines kostenlosen Probehefts finden Sie im Quintessenz-Shop.

Der Zahnarzt ist für den hygienisch einwandfreien Zustand von Abformungen, Bissnahmen und Werkstücken sowie Hilfsmitteln verantwortlich (Abb. 1). Dies gilt insbesondere, wenn diese den zahnärztlichen Behandlungsbereich verlassen. Auch eine Infektion des Zahnarztes, der Mitarbeiterin oder des Laborbotens ist nicht ausgeschlossen; eine Keimübertragung auf Hände und Arbeitsplatz des Zahntechnikers kann stattfinden mit anschließender Weiterverteilung in andere Praxen. So können unerwünschte Mikroorganismen aus dem Labor in die Zahnarztpraxis verschleppt werden. Deshalb sind keimvermindernde Maßnahmen erforderlich.

Die Durchführung der Hygienemaßnahmen obliegt dem Zahnarzt beziehungsweise dem angewiesenen Praxispersonal unter seiner Aufsicht und sollten im Hygieneplan festgehalten werden. Dies ist auch notwendig, selbst wenn im gewerblichen zahntechnischen Labor eigene Hygienemaßnahmen durchgeführt werden. Hier gilt das Prinzip der doppelten Vorsicht, auf ein „blindes“ Vertrauen sollte man sich im häufig hektischen Arbeitsalltag nicht verlassen. Für die zahntechnischen Laboratorien gelten diese Empfehlungen analog.

Die RKI-Richtlinie empfiehlt: „Alle als kontaminiert anzusehenden Werkstücke aus dem zahnärztlichen Bereich sind erst nach Reinigung und Desinfektion mit geeigneten Verfahren abzugeben.“ Dies gilt auch für den Rücktransport (Abb. 2).

Muss ich Dentallabore über Infektionen von Patientinnen oder Patienten informieren?

Nein, das dürfen Sie nicht. (Zahn-)medizinisches Personal unterliegt der Schweigepflicht. Diagnosen und persönliche Informationen dürfen deshalb nicht weitergegeben werden. Eine Infektionsübertragung an der Schnittstelle zwischen Zahnarztpraxis und Dentallabor wird durch die zwingend vorgeschriebene Desinfektion aller kontaminierten Werkstücke verhindert. 

Wie gehe ich mit Abformungen um?

Die Reinigung von Abformungen erfolgt unmittelbar nach Entnahme aus dem Mund des Patienten durch vorsichtiges und sorgfältiges Abspülen, vorzugsweise unter fließendem Leitungswasser, die Temperatur des Wassers sollte Raumtemperatur betragen (Abb. 3).

Es ist wichtig, Spritzer zu vermeiden, um den Waschplatz nicht unnötig zu kontaminieren. Anschließend wird eine Tauch- oder Sprühdesinfektion im geschlossenen System durchgeführt. Eine Desinfektion kann nur wirksam sein, wenn sie in richtiger Konzentration und ausreichend lange auf den Gegenstand einwirkt.

Hat die Reinigung Einfluss auf die Qualität der Abformung?

Bei Elastomeren kann die Reinigung mit einem weichen Pinsel und einer Seifenlösung durchgeführt werden; dies führt zu einer Reduzierung der Oberflächenspannung der Abformmasse, was ein blasenfreies Ausgießen der Abformung mit Gips erleichtert, feine Abformanteile dürfen durch den Pinsel nicht beschädigt werden. Bei Desinfektionsmitteln mit hohem Alkoholgehalt (Flächendesinfektionsmittel) wird jedoch Flüssigkeit entzogen und verändert dann die Formstabilität der Abformung, eine alkoholische Sprühdesinfektion ist daher nicht indiziert.

Wie gehe ich mit Werk­stücken und Übertragungs­instrumenten um?

Zahntechnische Werkstücke werden bevorzugt im Ultraschallgerät oder einem Spezialgerät gereinigt und desinfiziert. Ist dies aus materialtechnischen Gründen nicht möglich, werden diese mit Wasser gründlich gereinigt und anschließend im Tauchbad desinfiziert. Dies gilt insbesondere für getragenen Zahnersatz oder Anproben.

Das benutzte Desinfektionsmittel muss unter fließendem Leitungswasser oder mit besonderen Mitteln, die auf das Desinfektionsverfahren abgestimmt sind, abgespült werden.

Kontaminierte Artikulatoren/Gesichtsbögen sollen per Wischdesinfektion desinfiziert werden. Zahntechnische Werkstücke aus dem zahntechnischen Labor sollen vor Einsetzen in die Patientenmundhöhle einer Tauch- oder Sprühdesinfektion unterzogen und anschließend unter Wasser abgespült werden.

Welche Desinfektionsarten gibt es?

Sprühdesinfektion

Die Desinfektion mit einer einfachen Sprühflasche scheint zunächst einfach und schnell. Aber es ist nicht sicher, ob die unregelmäßige Oberfläche der Abformung vollständig benetzt wird. Hinzu kommt, dass der entstehende Sprühnebel Haut und Atemwege reizen kann. Die Sprühdesinfektion ist nur akzeptabel, wenn sie in einer geschlossenen Gerätekammer durchgeführt wird.

Tauchdesinfektion

Bei dieser wird die Oberfläche der Abformung und des Werkstücks vollständig einem Desinfektionsmittel ausgesetzt. DIe Sterilisation von Abformungen sind prinzipiell mit Strahlen möglich, aber in der Zahnarztpraxis nicht praktikabel. Thermische Desinfektionsverfahren sind wegen der Wärmeempfindlichkeit vieler Materialien nicht geeignet. Es wurde versucht, Materialien herzustellen, die bei der Anmischung eine desinfizierende Wirkung entfalten, dieses Verfahren hat sich aber nicht durchgesetzt.

Welche Anforderungen an Desinfektionsmittel gibt es?

Bei der Auswahl des Mittels sind die Angaben und Testberichte der Hersteller über Wirkungsspektrum, Konzentration, Einwirkzeit und Anwendung zu berücksichtigen. Die Wirksamkeit soll auch unter Blut- und Speichelbelastung und unter praxisnahen Bedingungen nachgewiesen sein.

Für die Desinfektion sollen nur nachweislich wirksame und materialkompatible Verfahren nach Angaben der Hersteller angewendet werden. Krankheitserreger sollten soweit inaktiviert werden, dass keine Infektionsgefahr mehr von ihnen ausgeht. Das Wirkspektrum muss Bakterien, Pilze und Viren umfassen. Für die Gewährleistung der Materialverträglichkeit sind hierzu die Angaben der Hersteller zu beachten.

Beim Einsatz in Ultraschallbädern müssen die Desinfektionsmittel für diese Anwendung geeignet sein. Herstellerangaben zu Abform- und Zahnersatzmaterialien sind bei der Auswahl des Desinfektionsverfahrens zu beachten, ebenso die Werkstoffkompatibilität und die Verwendungszeit des Desinfektionsbades. 

Reinigung von Abformlöffeln

Um Beschädigung von Abformlöffeln zu vermeiden, sollten diese nicht mit scharfen oder spitzen Instrumenten gereinigt werden, damit die Oberfläche des Löffels nicht zerkratzt wird.

Zunächst werden die Löffel von groben Materialresten befreit, am besten mit einem Instrument, das etwas weicher als der Metalllöffel ist. Nach der Grobreinigung wird dieser der Instrumentenaufbereitung zugeführt. Sollten danach noch Reste des Abformmaterials am Löffel vorhanden sein, werden diese vorsichtig mit dem vorgenanntem Instrument oder Ultraschallbad entfernt und der Löffel nochmals desinfiziert.

Was gibt es sonst noch?

Bohrschablonen

In der Implantologie sind Materialien zu bevorzugen, die vor dem Einsatz am Patienten sterilisiert werden können.

Wasserbäder

Trinkwasser, das zum Beispiel in Wasserbädern zur Temperierung von Wachsplatten oder Abformmaterialien benutzt wird, ist nach jedem Patienten zu erneuern, wenn es mit Speichel oder anderen Körperflüssigkeiten kontaminiert wurde. Das Wassergefäß ist vor erneuter Befüllung zu desinfizieren.

Ein Beitrag von Dominic Jäger und Dr. Jürgen Oeder, Warstein

Literatur auf Anfrage über news@quintessenz.de

Quelle: Quintessenz Team Journal 05/21 Praxis Team

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