0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filter
2495 Aufrufe

Oft ist die Abmahnung wegen formeller oder inhaltlicher Fehler unwirksam

(c) lisal1983/Shutterstock.com

Abmahungen und Kündigungen sind häufige Streitpunkte zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Muss es immer Abmahnungen vor einer Kündigung geben? Wann darf sofort gekündigt werden? Was sind die häufigsten Fehlerquellen, an denen eine Abmahnung, und mit ihr eine Kündigung, scheitert? Dazu hat der Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck (Kanzlei Bredereck und Willkomm), Berlin, die wichtigsten Punkte zusammengefasst.:

1. Die trotz Erfordernis fehlende Abmahnung ist meiner Erfahrung nach der häufigste Grund, an dem eine Kündigung scheitert. Im Allgemeinen gilt, dass dem Arbeitnehmer ohne Abmahnung gekündigt werden darf, wenn er mit seinem Verhalten eine Straftat begangen haben könnte. Die wohl häufigsten Beispiele sind: Arbeitszeitbetrug, Diebstahl am Arbeitsplatz und falsche Fahrtkostenabrechnung.

Kündigung nach wiederholt abgemahntem Verhalten

In allen anderen Fällen, etwa Unpünktlichkeit oder fachlichen Fehlern, darf der Arbeitgeber wegen eines erstmaligen Verstoßes regelmäßig nicht kündigen. Hier ist zuerst eine Abmahnung erforderlich. Erst wenn der Arbeitnehmer das abgemahnte Verhalten wiederholt, darf der Arbeitgeber je nach Schwere der Pflichtverletzung kündigen. Klagt der Arbeitnehmer hier fristgerecht gegen die Kündigung, hat er regelmäßig gute Chancen, dass das Gericht die Kündigung für unwirksam erklärt.

Fehlverhalten muss gleichartig sein

2. Die Abmahnung muss auch „einschlägig“ sein, das heißt, sie muss sich auf eine vorherige ähnliche beziehungsweise ähnlich gewichtige Verfehlung beziehen. Irrelevant sind demnach regelmäßig solche Abmahnungen, die eine andere Art Verfehlung betreffen.

Wurde der Arbeitnehmer beispielsweise wegen einer Unpünktlichkeit abgemahnt, darf ihm wegen eines späteren fachlichen Fehlers regelmäßig nicht gekündigt werden. Handelt es sich bei der späteren Pflichtverletzung allerdings um eine geringfügige fehlerhafte Fahrtkostenabrechnung, wäre die Abmahnung wegen der vorherigen Unpünktlichkeit wohl einschlägig.

Formulierung sollte von spezialisiertem Anwalt geprüft werden

3. Oft ist die Abmahnung wegen formeller oder inhaltlicher Fehler unwirksam. Da Fehler bei der Abmahnung aber so häufig und die Gründe dafür so unterschiedlich sind, lohnt es sich erfahrungsgemäß so gut wie immer, einen spezialisierten Anwalt für die Formulierung der Abmahnung hinzuzuziehen.

4. Mitunter ist die Abmahnung zwar einwandfrei, der Inhalt der Abmahnung kann vor Gericht aber nicht bewiesen werden.

Schwere der Pflichtverletzungen entscheiden über die erforderliche Anzahl

5. Die Anzahl der Abmahnungen allein reicht für eine Kündigung nicht aus. Wie viele Abmahnungen erforderlich sind, hängt von der Schwere der Pflichtverletzung ab. Wer häufig ein bis zwei Minuten zu spät kommt, muss dafür möglicherweise fünfmal oder öfter abgemahnt werden. Wegen längerer Verspätungen von etwa einer Stunde reichen mitunter zwei bis drei Abmahnungen. Bei leichten Verfehlungen muss die letzte Abmahnung allerdings deutlich machen, dass nunmehr letztmalig abgemahnt wird und auf eine erneute Verfehlung die Kündigung folgen wird.

Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, (Kanzlei Bredereck und Willkomm, www.fernsehanwalt.com), Berlin

Quelle: RA Alexander Bredereck Team Praxisführung

Adblocker aktiv! Bitte nehmen Sie sich einen Moment ...

Unser System meldet, dass Sie eine aktive AdBlocker-Software verwenden, die verhindert dass alle Seiteninhalte geladen werden können.

Fair geht vor: Unsere Partner aus der Industrie tragen durch ihre Anzeigen einen maßgeblichen Teil zum Betreiben dieser Newsseite bei. Diese finden Sie in überschaubarer Anzahl auf der Startseite sowie den einzelnen Artikelseiten.

Bitte setzen Sie www.quintessence-publishing.com auf Ihre „AdBlocker Whitelist“ oder deaktivieren Ihre AdBlocker Software. Danke.

Weitere Nachrichten

  
7. Dez. 2023

Kommunikation: Mundhygieneinstruktionen bei KFO-Patienten

Tipps für die Motivation von Kindern und Jugendlichen
7. Dez. 2023

Mitarbeitergewinnung – So werden auch Wechselbereite angesprochen

Social Recruiting für zahnärztliches Praxispersonal (Teil 1) – Erfolgreiche Personalgewinnung von der ZFA bis zum Zahnarzt
7. Dez. 2023

Das Elmex Zahnmobil sucht Freiwillige

CP Gaba: Aufklärungs- und Präventionsarbeit sind nötig, ebenso wie die unkomplizierte Hilfe für Bedürftige
6. Dez. 2023

Prävention in Deutschland – Wie machen Sie es?

Deutschlandweite Online-Umfrage zur zahnmedizinischen Prophylaxe für eine Studie zur Stellung der zahnmedizinischen Prävention
6. Dez. 2023

Up to date beim E-Rezept

Verpflichtung zur Nutzung des E-Rezepts – so funktioniert die digitale Verordnung mit CGM Z1.Pro
5. Dez. 2023

Vorsicht beim Verzehr von Paranüssen

Bundesamt für Strahlenschutz: Kinder, Schwangere und stillende Mütter sollten Paranüsse meiden
5. Dez. 2023

Wertschätzung ist keine Einbahnstraße

Marion Schellmann: Kann mangelnde Wertschätzung durch mehr Gehalt ausgeglichen werden?
4. Dez. 2023

Ohne Zähne zum Zahnarzt

Die Prothese ist nicht nur für die Ästhetik und die Aussprache wichtig, sondern vor allem auch für die Kaufähigkeit

Verwandte Bücher

  
Aynur Durali

Meine Zahnarztpraxis läuft

Tipps und Tricks zur Gewinnsteigerung
Christian Henrici / Bernd Halbe (Hrsg.)

Mein Beruf – meine Zukunft

Kriterien einer Entscheidungsfindung – angestellt oder selbstständig?
Peter Fischer

10 Rücken-Fit-Basics für das zahnärztliche Team

10 einfache Schritte für Ihre dauerhafte Rückengesundheit
Andreas Filippi / Tuomas Waltimo (Hrsg.)

Speichel

Ein Nachschlagewerk für Zahnärzte, Hausärzte, Kinderärzte, Hals-Nasen-Ohren-Ärzte, Dentalhygienikerinnen, Zahnmedizinische Prophylaxe- und Fachhelferinnen, Logopäden sowie Studierende der Medizin und Zahnmedizin