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Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – Juni 2020

VDZI-Corona-Themenseite: Infos zur Liquiditätssicherung

Der VDZI bietet auf seiner Internetpräsenz eine ständig aktualisierte Corona-Themenseite mit Informationen für gewerbliche zahntechnische Labore. Hier sind auch die Informationen des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) für Handwerksbetriebe zu finden, so eine Übersicht zu den Regelungen in den Bundesländern und eine Liste mit Hinweisen zur Liquiditätssicherung. (Quelle: VDZI)

Senkung der Umsatzsteuer auch für Zahnarztpraxen relevant

Die Umsatzsteuer wird nach dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 von 19 Prozent auf 16 Prozent und der ermäßigte Satz von 7 Prozent auf 5 Prozent abgesenkt. Ein entsprechendes Schreiben zu den Regelungen wird im Bundesfinanzministerium gerade abgestimmt und liegt in einer aktualisierten Fassung vom 23. Juni 2020 vor. Wird gesetzlich nichts anderes bestimmt, gelten die Änderungen für Lieferungen, sonstige Leistungen und innergemeinschaftliche Erwerbe für den Zeitraum der Änderung.

Hiervon betroffen sind selbstverständlich auch die Steuersätze für zahntechnische Leistungen, so die Bundeszahnärztekammer. Die neuen Steuersätze gelten für alle Umsätze, die in diesem Zeitraum ausgeführt werden. Dies gilt auch für Zahnärztinnen und Zahnärzte, denen empfohlen wird, sich mit ihrem steuerlichen Berater für Details abzustimmen. (Quellen: BMF/ BZÄK)

FVDZ zu ePA: Sicherheit erste Voraussetzung für breite Akzeptanz

Mit der Corona-Warn-App sei es der Bundesregierung innerhalb kürzester Zeit geglückt, ein Tool zur Verfügung zu stellen, das unter Datenschützern (und sogar beim Chaos Computer Club) als sicher gelte, so der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) und sieht darin ein Vorbild für die Elektronische Patientenakte (ePA). Auch die rund zwölf Millionen Downloads der App bereits innerhalb der ersten Woche sprächen für sich. „Von den Machern der Corona-Warn-App“, so der FVDZ-Bundesvorsitzende Harald Schrader, „können sich die Entwickler der ePA gerne eine Scheibe abschneiden.“

„Es sind die hohen Sicherheitsstandards der Corona-Warn-App, die zu ihrer Akzeptanz in der Bevölkerung führen und die eine breite Basis für die freiwillige Nutzung schaffen“, so Schrader. Von so viel Wohlwollen könne man bei dem anderen großen Digitalisierungsprojekt des Bundesgesundheitsministeriums indes nur träumen: Die ePA als essenzieller Part des Patientendaten-Schutz-Gesetzes (PDSG), das im September kommen soll, sorge zunehmend für Unmut – nicht nur bei der Zahnärzteschaft.

„Wer eine hohe Akzeptanz im digitalen Wandel will, braucht die besten Sicherheitsstandards“, betonte Schrader. „Nur wenn alle die neuen Tools bedenkenlos nutzen können, ist mit einer breitgefächerten Mitwirkung auf freiwilliger Basis zu rechnen.“ Gerade der Erfolg der Corona-Warn-App zeige überdeutlich, wie wichtig den Nutzern die Hoheit über ihre Daten ist. Datensicherheit müsse daher nicht nur bei einer kleinen App oberste Priorität haben, sondern auch bei großen digitalen Vorhaben wie der ePA. Hier besteht aber nach Auffassung des FVDZ noch erheblicher Nachbesserungsbedarf in puncto Sicherheit, was die Bereitschaft der Patienten, die ePA tatsächlich zu nutzen, deutlich schmälern dürfte. So sei beispielsweise das Zugriffsmanagement nach Auffassung der Datenschützer immer noch völlig unzureichend. (Quelle: FVDZ)

„Corona-Krise lässt sich nur gemeinsam überwinden“


Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (Foto: BÄK)

Zu dem am 24. Juni 2020 vom Bundeskabinett beschlossenen Programm für die am 1. Juli 2020 beginnende deutsche EU-Ratspräsidentschaft hat sich der Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt geäußert. „Deutschland muss die kommenden sechs Monate nutzen, um mit der Europäischen Union Strategien zur Bewältigung der Pandemie und zur Stärkung der Krisen-Reaktionsfähigkeit auf den Weg zu bringen. Wir brauchen europaweit abgestimmte Meldestrukturen bei der Nachverfolgung von Infektionsketten. Wir müssen die jeweiligen Corona-Warn-Apps mit denen der anderen Mitgliedstaaten kompatibel machen. Und wir sollten dringend gemeinsame Konzepte für die Bevorratung, für die Beschaffung und vor allem für die Produktion von Schutzausrüstung, Medikamenten und Impfstoffen erarbeiten. Die Aufgaben für die deutsche EU-Ratspräsidentschaft sind groß. Die deutsche Ärzteschaft wird sich tatkräftig in die Umsetzung geeigneter Maßnahmen einbringen“, kündigte er an.

Die Zuständigkeit für die Gesundheitspolitik liege aus guten Gründen bei den EU-Mitgliedstaaten. Diese Vorgabe steht jedoch nicht einer engeren Vernetzung und Abstimmung bei der Pandemiebekämpfung entgegen, so Reinhardt weiter. „Im Gegenteil: Wir müssen unsere Kräfte bündeln, um bei der Entwicklung von neuen Medikamenten und Impfstoffen gegen das Virus international bestehen zu können.“ Er forderte ein europäisches Register für freie medizinische Ressourcen sowie einen europäischen Beistandspakt bei drohender Überlastung der Klinikkapazitäten vor allem in grenznahen Regionen und eine zentrale europäische Koordinierungsstelle für grenzüberschreitende Gesundheitsnotfälle, die beim Europäischen Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC) eingerichtet werden könnte. „Allen muss klar sein, dass kein Land, kein Forschungsinstitut und kein Pharmaunternehmen Corona allein bezwingen kann. Europäische Zusammenarbeit auf allen Ebenen ist heute wichtiger denn je.“ (Quelle: BÄK)

GOZ-Position 1040 am häufigsten abgerechnet

Die Professionelle Zahnreinigung (PZR) ist laut Bundeszahnärztekammer (BZÄK) die mit Abstand am häufigsten abgerechnete Leistung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Laut Hochrechnung der GOZ-Analyse der BZÄK entfielen 2018 mehr als 43 Prozent aller abgerechneten Leistungspositionen bei privat Vollversicherten auf die GOZ-Position 1040.

Die 1040 wurde 2018 mehr als 148 Millionen Mal angesetzt und hat laut GOZ-Statistik 2018/2019 einen Anteil von 15,4 Prozent am Honorarvolumen bei Privatversicherten in der GOZ-Stichprobe. Keine andere GOZ-Leistung erreicht einen so hohen Anteil an den Gesamtleistungen und am Honorarvolumen.

Infolge der Coronakrise seien gerade im Bereich Prophylaxe extreme Einbußen zu verzeichnen, so die BZÄK. Dies betreffe zudem einem Bereich, in dem es kaum Nachhol-Effekte geben werde. (Quelle: GOZ-Analyse der BZÄK)

Privatkundenvorstand verlässt auf eigenen Wunsch die ApoBank

Olaf Klose, im Vorstand der ApoBank zuständig für das Ressort Privatkunden, hat die Genossenschaftsbank in Düsseldorf zum 19. Juni 2020 verlassen. Der Aufsichtsrat habe dem Wunsch Kloses entsprochen, seinen im Jahr 2021 auslaufenden Vorstandsvertrag nicht zu verlängern und ihn von seinen Aufgaben zu entbinden, heißt es in einer Mitteilung der Bank vom 22. Juni 2020. Auslöser für die einvernehmliche Trennung seien unterschiedliche Vorstellungen über die strategische Ausrichtung des Privatkundengeschäfts.

Klose war seit 2016 als Vorstand für das Privatkundengeschäft der Bank verantwortlich. Er habe in seiner Tätigkeit das Privatkundengeschäft sehr erfolgreich weiterentwickelt. Unter seiner Leitung wurde das Vermögensanlagegeschäft der Bank und der Marktanteil an Existenzgründungen und Finanzierungen deutlich ausgebaut, heißt es. Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Vorsitzender des Aufsichtsrats: „Wir bedauern, dass Herr Klose die zukünftige strategische Ausrichtung des Privatkundengeschäfts der ApoBank in der vorgesehenen Form nicht mitträgt. Sein Wunsch auszuscheiden ist daher konsequent. Wir wünschen ihm viel Erfolg für seine weitere Karriere.“

Ein Nachfolger für das Privatkundenressort ist noch nicht bestellt. Die Leitung übernimmt für eine Übergangszeit Vorstand Holger Wessling, der das Ressort Großkunden und Märkte verantwortet. (Quelle: ApoBank)

Betrugsversuche: Gefälschte Rechnungen für nicht bestellte Atemschutzmasken

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat darüber informiert, dass es Fälle von offensichtlich gefälschten Rechnungen zur Abrechnung von Atemschutzmasken gegeben hat. Die Atemschutzmasken wurden dabei ohne Veranlassung durch die Praxen ausgeliefert. Das berichtet unter anderem die Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KZVBW), die auch ein Beispiel einer solchen Rechnung online eingestellt hat.

Es wird laut KZVBW von zwei Fällen aus Bonn und Berlin berichtet, bei denen die als Absender angegebene Alex Capital GmbH aus Neustadt Rechnungen an Praxen über Atemschutzmasken verschickte. Die gelieferten Pakete mit jeweils 300 Einweg-Atemschutzmasken seien von den betroffenen Praxen jedoch nicht bestellt worden.

„Auf der Rechnung wurde zudem, was die Fälschung ersichtlich machte, das BMG ohne dessen Kenntnis und Zustimmung als Partner angegeben. Außerdem wurde das Logo des Ministeriums verwendet. Wichtig: Diese Schreiben haben keinen realen Hintergrund und es besteht kein Zusammenhang zum BMG. Die Angelegenheit wurde durch das BMG bereits der zuständigen Staatsanwaltschaft gemeldet“, so die KZVBW.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung erklärt, nach ihrer Auffassung müssten Praxen eine solche Rechnung nicht bezahlen und haben auch nicht die Rücksendung der Lieferung zu verantworten. (Quellen: KZVBW/KBV)

TI-Störung: Gematik klärt Kostenproblem mit IT-Dienstleistern

Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten erhalten für die Behebung der Störung in der Telematikinfrastruktur keine Rechnung. Die Gematik hat mit den IT-Dienstleistern ein Verfahren zur Finanzierung abgestimmt, wonach die Praxen sich nicht um die Erstattung der Kosten kümmern müssen. Das meldet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) unter Berufung auf die Gematik, deren Gesellschafter sie ist.

Laut Gematik sind die Kosten für das Update des Konnektors bereits über die Pauschalen abgedeckt, die der IT-Dienstleister über den Wartungsvertrag erhält, den er mit der Praxis abgeschlossen hat. Auch für den Fall, dass zusätzliche Aufwände bei der Behebung des Schadens anfallen, erhalte der Arzt keine Rechnung. Es sei Sache des Dienstleisters mit seinem Vertragspartner oder der Gematik zu klären, wer für die Kosten aufkommt.

Sollten Praxen dennoch eine Rechnung erhalten, laute die Empfehlung der Gematik: Bezahlen Sie die Rechnung nicht. Ärzte sollten sie unter Hinweis auf den Wartungsvertrag und die Absprache mit der Gematik und den IT-Dienstleistern zurückweisen, so die KBV.

Praxen, die noch von der aktuellen Störung betroffen sind, sollten so schnell wie möglich einen Termin mit ihrem IT-Dienstleister zu vereinbaren. Das notwendige Update per Fern- oder Vor-Ort-Wartung sollte möglichst noch im Juni durchgeführt werden. (Quellen: KBV/Gematik)

Kassenärzte beschließen Absenkung der Fortbildungspunkte

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat wegen der fehlenden Fortbildungsmöglichkeiten die zu erbringenden Pflichtfortbildungspunkte für Ärzte von 250 auf 200 Punkte reduziert. Die Regelung tritt rückwirkend zum 1. April 2020 in Kraft und gilt zunächst bis zum 30. September 2020. Ärzte und Psychotherapeuten, die diesem Zeitraum nachweisen müssen, dass sie sich ausreichend fortgebildet haben, brauchen dafür nur 200 Punkte. Im April hatte das Bundesministerium für Gesundheit bereits zugestimmt, dass die Frist für den Nachweis der Fortbildungspunkte um ein Quartal verlängert wird. Dies gilt seit Ende Mai auch für Zahnärzte (siehe unten), die Zahl der Fortbildungspunkte ist für sie aber nicht abgesenkt. Jeder Vertragszahnarzt muss innerhalb eines Fünfjahreszeitraums mindestens 125 Fortbildungspunkte nachweisen. (Quellen: KBV/KZBV)

Initiative „Kein Kind alleine lassen“ gegen häusliche Gewalt

Während der Corona-Krise hat die familiäre Gewalt gegen Kinder deutlich zugenommen. Die Initiative „Kein Kind alleine lassen“ zeigt Möglichkeiten auf, schnell Hilfe zu finden. Mit einem Plakat der Aktion, das in der Praxis ausgehängt werden kann, könnten viele Menschen niederschwellig informiert werden, so die Kassenärztliche Bundesvereinigung.


Eines der Plakatmotive. (Quelle: UBSKM)

Auf dem DIN-A3-Plakat, das dem Deutschen Ärzteblatt beiliegt und das auch online auf der Website der Aktion zu finden ist, stehen wichtige Notrufnummern und Adressen, an die sich Menschen wenden können, wenn es in ihrem Umfeld familiäre Probleme gibt und sie sich Sorgen um ein Kind machen.

Die Aktion „Kein Kind alleine lassen“ ist eine Initiative des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM). Unter „www.kein-kind-alleine-lassen.de“ finden Unterstützer diverse Flyer in verschiedenen Formaten, die sie ausdrucken und im Hausflur, im Ladenfenster oder im Supermarkt aushängen können. Auch Praxen sind aufgerufen, sich zu beteiligen.

Die im April angelaufene Aktion stößt auf große Resonanz. Allein bis Ende Mai verzeichnete die Website „www.kein-kind-alleine-lassen.de“ über 100.000 Besucher und 55.000 Downloads von Materialien wie  Plakate und Flyern.  Bundesweite Organisationen unterstützen die Initiative ebenfalls. Auch auf Twitter, Instagram und anderen Social-Media-Kanälen findet die Aktion breite Unterstützung und wird von hunderten Bürgern, Kinderschutzorganisationen und -verbänden geteilt und verlinkt. (Quelle: KBV)

Immer mehr Krankenhäuser wirtschaftlich schlecht dran

Schon vor der Corona-Pandemie sind immer mehr Krankenhäuser in eine wirtschaftliche Schieflage geraten. Das zeigt der Krankenhaus Rating Report 2020, der die Daten von 2018 auswertet. Er wurde am 18. Juni 2020 auf dem digitalen „Hauptstadtkongress 2020 – Medizin und Gesundheit“ vorgestellt. Danach lagen 13 Prozent der Krankenhäuser im „roten Bereich“ mit erhöhter Insolvenzgefahr. Auch ihre Erträge sind gesunken, wohl auch aufgrund der weiter gesunkenen Anzahl stationärer Fälle. In diesem Jahr könnten die verschiedenen Stützungsmaßnahmen aus dem COVID-19-Gesetz zwar wohl zu einem positiven Netto-Effekt für die Kliniken führen, der jedoch im Jahr 2021 voraussichtlich größtenteils wieder entfällt. Der Report wurde gemeinsam vom RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung und der Institute for Healthcare Business GmbH (hcb) in Kooperation mit der Bank im Bistum Essen (BIB) und der HIMSS erstellt.

Die wirtschaftliche Lage deutscher Krankenhäuser hat sich im Jahr 2018 weiter verschlechtert. 13 Prozent der Krankenhäuser befanden sich im „roten Bereich“ erhöhter Insolvenzgefahr, 64 Prozent im „grünen Bereich“. Im Jahr zuvor lagen noch 11 Prozent im „roten Bereich“. Die Ertragslage hat sich 2018 ebenfalls verschlechtert: 29 Prozent der Krankenhäuser schrieben auf Konzernebene einen Jahresverlust, 2017 waren es noch 27 Prozent. „Spätestens nach der Bundestagswahl im Herbst 2021 werden die massiven finanziellen Belastungen aus der COVID-19-Pandemie im gesamten Gesundheitswesen zu spüren sein“, sagt RWI-Gesundheitsexperte Boris Augurzky. „Umso wichtiger ist es, die Gesundheitsversorgung effizient und demografiefest zu gestalten“, so Augurzky. (Quelle: RWI)

Dr. Ralf Kantak als PKV-Verbandsvorsitzender bestätigt

Die Gremien des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. haben Dr. Ralf Kantak erneut zum Vorsitzenden gewählt. Damit wird der Vorstandsvorsitzende der Süddeutsche Krankenversicherung a.G., Fellbach, dem PKV-Verband für weitere drei Jahre vorstehen. Die Wahl erfolgte einstimmig.

Als Mitglieder des Vorstands und stellvertretende Vorsitzende wurden bestätigt: Thomas Brahm, Debeka Krankenversicherungsverein a. G., Koblenz; Dr. Andreas Eurich, Barmenia Krankenversicherung AG, Wuppertal; Nina Klingspor, Allianz Private Krankenversicherungs-AG, München; Ulrich Leitermann, SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a.G., Dortmund; Dr. Clemens Muth, DKV

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