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Tag der Zahngesundheit 2023 – BZÄK, VfZ, BZÖG und GKV Spitzenverband stellen vulnerable Gruppen in den Vordergrund

(c) GoldPanter/Shutterstock.com

Der diesjährige Tag der Zahngesundheit steht unter dem Motto „Gesund beginnt im Mund für alle“ und nimmt die sogenannten vulnerablen Gruppen in den Blickpunkt. Hierbei handelt es sich um Menschen aller Altersgruppen, die aufgrund ihrer körperlichen und/oder der seelischen Konstitution (zum Bespiel Behinderung, psychische Erkrankung, hohes Alter) oder/und aufgrund ihrer besonderen sozioökonomischen Situation (zum Beispiel Obdachlosigkeit, Armut, Flüchtlingserfahrung) unter anderem für krankmachende Ursachen besonders anfällig und verletzlich (vulnerabel) sind.

„Es gibt immer noch Bevölkerungsgruppen, die am Fortschritt der Zahnmedizin und an der umfassenden Präventionsarbeit zu wenig partizipieren“, so Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), in einem Positionspapier zum Tag der Zahngesundheit (TdZ) 2023. Dieser TdZ-Ansatz biete viele Möglichkeiten einer interdisziplinären Zusammenarbeit im Rahmen einer inklusiven Mundgesundheitsförderung.

Umfangreiche sozial- und gesundheitspolitische Maßnahmenpakete gefordert

Mit Blick auf die aktuell fast acht Millionen Menschen mit Schwerbehinderung in Deutschland, den voraussichtlichen Anstieg der Pflegebedürftigen auf über 5,6 Millionen bis zum Jahr 2035 sowie eine weiter zunehmend alternde Gesellschaft seien umfangreiche sozial- und gesundheitspolitische Maßnahmenpakete – auch im Bereich der zahnmedizinischen Versorgung – zur Bewältigung dieser gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen hin zu einer inklusiven Gesellschaft unabdingbar.

„Die BZÄK würde es in diesem Zusammenhang sehr begrüßen, wenn das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) das im Koalitionsvertrag … angekündigte Maßnahmenpaket zur Alterszahngesundheit endlich gemeinsam mit den Berufsverbänden und Fachgesellschaften erarbeitet und umsetzt“, heißt es in dem Positionspapier.

Verein für Zahnhygiene zeigt Möglichkeiten der Teilhabe auf

„Wir werden zusammen mit allen Beteiligten des Arbeitskreises zum Tag der Zahngesundheit rund um diesen Tag Möglichkeiten der gesundheitlichen Teilhabe aufzeigen und unterstützende Angebote vorstellen, um beispielweise Menschen in schwierigen Lebenssituationen, wie Geflüchteten, Obdachlosen oder von Armut betroffenen Menschen, zu helfen, denn gute Mundhygiene darf kein Privileg sein“, so das Statement des Vereins für Zahnhygiene e. V.

Zahngesundheitskompetenz durch Aufklärung stärken

Ziel des VfZ sei es dementsprechend, die Zahngesundheitskompetenz durch Aufklärung und Informationen zu stärken. „Indem wir die Hindernisse beim Zugang zu einer guten Mundgesundheit eruieren und barrierefreie Lösungen entwickeln, können wir einen positiven Einfluss auf die Zahngesundheit und das allgemeine Wohlbefinden dieser vulnerablen Gruppen nehmen.“

Der Verein spendet erneut 1.000 Mundhygiene-Gratis-Pakete an gemeinnützige und öffentliche Einrichtungen. Die Mundhygiene-Pakete können auf der Homepage des VfZ angefordert werden, solange der Vorrat reicht. Der VfZ freut sich, wenn er Fotos von Aktionen zum TdZ per Mail erhält.

BZÖG sucht den Kontakt zu besonders vulnerablen Gruppen

„Gesundheit ist ein Menschenrecht“, so der Bundesverbandes der Zahnärztinnen und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e. V. (BZÖG). Zahnärztinnen und Zahnärzte der Öffentlichen Gesundheitsdienste (ÖGD) in Deutschland legen ab der frühen Kindheit den Grundstein für ein gesundes Aufwachsen und eine mundgesundheitsbezogene Lebensqualität. Insbesondere der Umstand, dass es sich um eine aufsuchende Betreuung und somit um ein niedrigschwelliges Vorsorgeangebot handelt, erleichtert es dem ÖGD nach eigenen Angaben, den Zugang zu Kindern aus Familien zu finden, die Gesundheitsleistungen entweder nur in geringem Maße in Anspruch nehmen können oder deren Inanspruchnahmeverhalten aus unterschiedlichen Gründen eingeschränkt ist.

Versorgungs- und Kooperationsstrukturen intensivieren

Ein erschwerter Zugang zu Gesundheitsleistungen erscheint vor dem Hintergrund des hoch entwickelten deutschen Gesundheitssystems und den umfassenden Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung unverständlich, so der BZÖG weiter. Dieser werde jedoch – wie in vielen anderen Gesundheitsbereichen – durch die tagtäglich erkennbare Polarisierung der Krankheitslast auf Kinder aus Familien in besonderen sozialen Lebenslagen und bei Menschen mit Behinderungen bestätigt. Es gelte, die Menschen in ihren Lebenswelten zu erreichen und bereits bestehende Versorgungs- und Kooperationsstrukturen der Akteure aus dem Bildungs-, Sozial- und Gesundheitsbereich zu intensivieren und zu verstetigen.

„Zentrale Aufgaben sind, den Kontakt mit diesen besonders vulnerablen Gruppen zu suchen, die Ursachen für Versorgungslücken zu identifizieren, die Betroffenen und ihre Bezugspersonen für ihre Mund- und Allgemeingesundheit zu sensibilisieren und gemeinsam mit der niedergelassenen Zahnärzteschaft Strukturen zu schaffen, die eine umfassende mundgesundheitliche Versorgung dieser Bevölkerungsgruppen ermöglichen können“, so der ÖGD.

GKV-Spitzenverband will über GKV-Leistungen informieren

„Damit zukünftig noch mehr Betroffene Zuhause oder in einer Einrichtung aufgesucht werden können, werden durch eine höhere Vergütung zusätzliche finanzielle Anreize für Zahnärztinnen und Zahnärzte geschaffen“, so der GKV-Spitzenverband (GKV-SV).

Erste Erfolge sind laut GKV SV bereits zu beobachten: So sei in den vergangenen Jahren insbesondere die Anzahl der Kooperationsverträge zwischen stationären Pflegeeinrichtungen und Zahnärztinnen oder Zahnärzten kontinuierlich gestiegen. Mittlerweile hätte mehr als jede dritte Pflegeeinrichtung einen zahnärztlichen Kooperationsvertrag abgeschlossen. Nach einem Corona-bedingten Einbruch im Jahr 2020 sei die Anzahl der Präventionsleistungen nach Paragraf 22a SGB V kontinuierlich angestiegen.

„Bezogen auf die Gesamtzahl der pflegebedürftigen Menschen und der Menschen mit Einschränkungen oder Behinderungen werden diesen Leistungen allerdings immer noch wenig genutzt.“ Im Jahr 2021 seien bei einer Gesamtzahl von rund 12,5 Millionen pflegebedürftigen und schwerbehinderten Menschen knapp 400.000 individuelle Mundgesundheitspläne zu Lasten der GKV abgerechnet worden.

Der GKV-SV und die Krankenkassen wollen am diesjährigen TdZ mit darüber informieren, dass für die Gruppe der vulnerablen Versicherten mittlerweile eine Vielzahl von GKV-Leistungen zur Verfügung steht.

Reference: Team Prävention und Prophylaxe Interdisziplinär

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