0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filter
1368 Aufrufe

Zahnarzt darf „angemessenen kalkulatorischen Gewinnanteil“ abrechnen – Urteil des LG Darmstadt

(c) MarinaGrigorivna/shutterstock.com

Viele Zahnärzte betreiben ein Praxislabor, das heißt, sie lassen mit Hilfe von entsprechend ausgebildeten Angestellten für ihre Patienten Zahnersatz im eigenen Labor herstellen. Dass sie dies dürfen, ist in zahlreichen Gerichtsurteilen bestätigt worden.

Das Landgericht Darmstadt (LG) hatte sich nun mit der auf den ersten Blick überraschenden Frage zu befassen, ob der Zahnarzt mit der Herstellung von Zahnersatz einen Gewinn machen darf.

Stein des Anstoßes war Rechenbeispiel auf Broschüre

Anlass war eine Abmahnung einer Firma, die ein CAD/CAM-gestütztes System vertreibt, bei dem mithilfe einer Oralkamera die präparierten Zahnoberflächen digital erfasst werden und nach entsprechender Bearbeitung im PC die Restauration aus einem Materialblock herausgefräst wird. Die Firma rechnete auf einer Broschüre vor, dass ein Zahnarzt für jede so von ihm gefertigte Krone mehr als 200 Euro mehr berechnen könne als er für Verbrauchsmaterial ausgebe. Dies sei möglich, da der Zahnarzt in solchen Fällen von den Vorgaben des BEL II und der BEB abweichen könne.

Abmahnung abgelehnt

Das LG hielt solche Aussagen für zulässig und wies die Abmahnung zurück (LG Darmstadt, Urteil vom 15. März 2021, Az.: 18 O 33/20). Die Begründungen des Gerichts sind einleuchtend: Es müsse dem Zahnarzt möglich sein, „einen angemessenen kalkulatorischen Gewinnanteil“ abzurechnen. Anderenfalls trage der Zahnarzt das Risiko eines wirtschaftlichen Verlustes, ohne umgekehrt eine Gewinnmöglichkeit zu haben. Im Übrigen enthielten die Rechnungen von gewerblichen Labors ja auch einen Gewinnanteil und außerdem dürfe der Zahnarzt das Skonto von 3 Prozent einbehalten.

Gewinn sollte angemessen sein

Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass nur ein „angemessener“ Gewinn zulässig ist und dass der Zahnarzt mit einer solchen Herstellung des Zahnersatzes erhebliche Arbeit hat und die oben genannten 200 Euro keineswegs „für nichts“ erhält.

Dr. med. dent. Wieland Schinnenburg, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, Hamburg

Dr. Wieland Schinnenburg studierte Zahnmedizin und Jura und war bis Ende 2017 als Zahnarzt in eigener Praxis in Schleswig-Holstein tätig. Parallel arbeitete er als Rechtsanwalt und Mediator in Hamburg und ist in diesem Bereich weiter aktiv. Schinnenburg ist FDP-Mitglied und war unter anderem Vizepräsident der Hamburgischen Bürgerschaft. Seit der Bundestagswahl 2017 ist er Mitglied des Deutschen Bundestags. Er ist Mitglied des Gesundheits- und des Rechtsausschusses und Drogenpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion. (Foto: Burgis Wehry/Schinnenburg)

Quelle: RA Dr. Schinnenburg Praxisführung Praxis

Adblocker aktiv! Bitte nehmen Sie sich einen Moment ...

Unser System meldet, dass Sie eine aktive AdBlocker-Software verwenden, die verhindert dass alle Seiteninhalte geladen werden können.

Fair geht vor: Unsere Partner aus der Industrie tragen durch ihre Anzeigen einen maßgeblichen Teil zum Betreiben dieser Newsseite bei. Diese finden Sie in überschaubarer Anzahl auf der Startseite sowie den einzelnen Artikelseiten.

Bitte setzen Sie www.quintessence-publishing.com auf Ihre „AdBlocker Whitelist“ oder deaktivieren Ihre AdBlocker Software. Danke.

Weitere Nachrichten

  
24. Apr. 2024

Wissensbedarf bei Abrechnungsthemen ungebrochen groß ist

DZR Kongress 2024 – Abrechnung, Dokumentation, Cybersicherheit, Motivation und Persönlichkeitsentwicklung
23. Apr. 2024

„Habt Mut zu wachsen!“

Caroline-Kristina Havers fand die für sie passende Praxis – „Fortbildungen motivieren und geben Selbstvertrauen“
16. Apr. 2024

In vier Schritten zur Fortbildung ohne Mehrkosten

Als ZFA beruflich vorankommen mit dem Qualifizierungschancengesetz – bis zu 100 Prozent staatliche Förderung
12. Apr. 2024

„Ich möchte Kindern und Jugendlichen, die zu uns kommen, die Anspannung nehmen“

Dr. Astrid Nebgen gestaltete ihre kieferorthopädische Praxis nach eigenen Vorstellungen und nach den Bedürfnissen ihrer Patienten
28. März 2024

Mehr Effizienz und besseres Patientenerlebnis

Kieferorthopäde Dr. Peter Schicker: „Ich habe DentalMonitoring mit großem Erfolg in den Praxisworkflow integriert“
26. März 2024

Zwei Vollstipendien für den Bachelor-Studiengang Dental Hygienist ausgelobt

SRH Hochschule für Gesundheit, Minilu und Omnident – Studiengang am 24. April 2024 online kennenlernen
26. März 2024

ZÄK Nordrhein passt Vergütungsempfehlung für ZFA an

Im Durchschnitt steigt die Empfehlung um rund 5 Prozent und variiert nach Berufserfahrung und Qualifikation
22. März 2024

Probearbeiten leicht gemacht

Dentale Job-Plattform MedMagnet führt Funktion zur Buchung von Hospitationen ein