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Expertentipps von Blue Safety beim WebTalk mit Partner für Wasser e.V.

Aktueller könnten das Thema Trinkwasserhygiene und die daraus resultierenden Haftungsrisiken für die Betreiber von Zahnarztpraxen und Gesundheitseinrichtungen nicht sein. Die Corona-Pandemie und der damit einhergehende Lockdown sorgten dort für riskante Stillstände der Trinkwasserinstallationen. Das Problem: Wasser muss fließen, andernfalls bilden sich Biofilme und damit Wasserkeime wie Legionellen und Pseudomonas aeruginosa. Eine Gefahr für die Gesundheit und Rechtssicherheit.

Lockdown-verstärkte Relevanz

Um den Zahnarztpraxen bestmöglich zur Seite zu stehen, informierten BLUE SAFETY aus Münster und Partner für Wasser e.V. am 8. September 2020 im Live-Web Talk umfassend über die rechtlichen Ausmaße von Trinkwasserhygiene. Mit großem Zuspruch: Gut 30 Teilnehmer aus Zahnmedizin, Gesundheitseinrichtungen, Handwerk sowie Behörden nahmen an dem Webinar teil und stiegen in einen anregenden fachlichen Austausch ein.

Doch warum sind Trinkwasserinstallationen so anfällig für mikrobielle Kontaminationen? Zum einen kommt das Wasser nicht steril von den Stadtwerken, sondern lediglich keimarm. Eingetragene Keime können sich dann – insbesondere bei längeren Stillstandszeiten oder Missachtung des Hygieneplans – vermehren. Darüber hinaus kann eine erhöhte Keimzahl auch durch eine retrograde Kontamination der Hausinstallation oder die Einbringung von außen, etwa durch Baumaßnahmen, entstehen.

Folgen rechtlich wie finanziell schädlich

Unabhängig von der Herkunft sind die Konsequenzen einer Kontamination mitunter fatal. „Infiziert sich ein Patient oder Mitarbeiter beispielsweise mit Legionellen, haftet je nach Situation der Betreiber der Trinkwasseranlage. Das kann sich auf den Mieter, Vermieter oder Eigentümer der Räumlichkeiten und somit der (zahn-)medizinischen Einrichtung beziehen“, erklärt Hannes Heidorn, Syndikusrechtsanwalt des Münsteraner Unternehmens. „Dann besteht das Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung wegen fahrlässiger Körperverletzung beziehungsweise Tötung nach den Paragrafen 229 und 222 StGB.“

Sowohl der Geschädigte als auch gegebenenfalls der Erbe kann dann Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend machen. Darüber hinaus droht seitens der Behörde die vorübergehende Stilllegung der Behandlungseinheiten, bis das Trinkwasserproblem gelöst ist. Damit sind massive Umsatzeinbußen vorprogrammiert. Allein die aussagekräftige Laboranalyse dauert bis zu zehn Tage.

Strikte Hygiene und schriftliche Nachweise

Was bleibt als Betreiber also zu tun, um frühzeitig vorzubeugen? Nur die penible Einhaltung von Hygienevorschriften und deren transparente Dokumentation führen zu Rechtssicherheit. Regelmäßige akkreditierte Wasserprobenahmen und -analysen helfen dabei, die hygienisch einwandfreie Wasserqualität zu belegen oder im Zweifel eine Kontamination frühzeitig zu entdecken. Die Untersuchung auf Legionellen und andere Keime ist übrigens laut den Vorgaben der Trinkwasserverordnung Pflicht des Betreibers.

Ein wertvoller Tipp bei einem Legionellenbefall: Für die Beweissicherung immer den Typ der Legionellen bestimmen lassen. Sollten Sie dann in Haftung genommen werden, kann dadurch unter Umständen ein Schadensersatzanspruch ausgeschlossen werden.

Quelle: Blue Safety Praxisführung Team Praxis Nachrichten

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