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Inflationsausgleichprämie von 500 Euro für alle MFA – Vergütung der Azubis bei MFA und ZFA ist identisch

(c) Devenorr/Shutterstock.com

Nach Ablauf der Erklärungsfrist steht das Ergebnis der Tarifverhandlung für Medizinische Fachangestellte (MFA) fest. Die Tarifparteien – Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf) und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) – hatten sich am 8. Februar 2024 in Berlin in der vierten Runde geeinigt. Dieser Einigung waren seitens der Medizinischen Fachangestellten (MFA) einige Kundgebungen und ein bundesweiter Warnstreik vorausgegangen.

Die Gehälter steigen über alle Tarifgruppen zum 1. März 2024 um 7,4 Prozent. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich ab dem 1. März 2024 im ersten Ausbildungsjahr von bisher 920 auf 965 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr von 995 auf 1045 Euro und im dritten von 1.075 auf 1.130 Euro und sind identisch mit der Vergütung der Auszubildenden zur Zahnärztlichen Fachangestellten (ZFA).

Inflationsausgleichprämie für Azubis und MFA

Darüber hinaus wurde eine einmalige Inflationsausgleichprämie für Auszubildende und vollzeitbeschäftigte Medizinische Fachangestellte in Höhe von 500 Euro vereinbart. Bei Teilzeitbeschäftigten richtet sich die Höhe der Prämie nach der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit.

Kundgebungen und Warnstreik haben vmf-Position gestärkt

„Gestärkt durch mehr als 1.000 Medizinische Fachangestellte bei den Kundgebungen und weitere Tausend, die sich an dem bundesweiten Warnstreik beteiligt haben, sind wir in die vierte Tarifrunde gegangen. Beide Seiten mussten sich bewegen, um einen tragfähigen Kompromiss zu finden. Es ist uns gelungen, die Gehälter beim Berufseinstieg deutlich zu verbessern, um nicht immer mehr junge Kolleginnen und Kollegen zu verlieren.

Das Einstiegsgehalt erhöht sich zum 1. März 2024 auf 2.700 Euro*, sodass sich der Stundenlohn von 13,22 Euro auf 16,17 Euro erhöht.

Mit diesem Abschluss steigen aber auch die Gehälter der erfahrenden Berufsangehörigen und fangen damit einen Teil der gestiegenen Kosten auf. Weiterhin gilt, dass sich Fortbildungen und die Übernahme von mehr Verantwortung für Medizinische Fachangestellte lohnt, denn der Gehaltstarifvertrag mit den sechs Tätigkeitsgruppen bietet viele Möglichkeiten zur Höhergruppierung und damit für faire Gehälter“, erklärt Hannelore König, Präsidentin des vmf.

Fachkräftemangel soll durch Tariferhöhung gebremst werden

Erik Bodendieck, Vorsitzender der AAA, ergänzt: „Wir haben mit dem Tarifabschluss einen weiteren Schritt getan, um den Gehaltsabstand zu Pflegefachkräften zu verringern und damit nicht noch mehr Beschäftigte an andere Branchen zu verlieren. Entscheidend ist nun, dass eine vollumfängliche und zeitnahe Gegenfinanzierung der Tarifsteigerungen umgesetzt wird. Nur so kann dem Fachkräftemangel im niedergelassenen Bereich entgegengewirkt und medizinisches Fachpersonal gehalten werden.“ Tarifänderungen bei den MFA sollen künftig direkt in den Verhandlungen zum Orientierungswert berücksichtigt werden.

GKV und die Politik in der Pflicht

Beide Tarifparteien sehen zudem die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die Politik in der Pflicht. Gesundheitsfürsorge sei Daseinsfürsorge und dafür müsse der Staat eintreten. Daher seien vor dem Hintergrund steigender Ausgaben auch aktuelle Forderungen von Kostenträgern sachgerecht, nachhaltige Lösungen zur Stabilisierung der GKV-Finanzen von politischer Seite endlich anzugehen, so die beiden Tarifpartner.

Die Tarifverträge stellen der vmf und die Bundesärztekammer online zur Verfügung.

* Zum Vergleich: Das Einstiegsgehalt einer ZFA beträgt seit dem 1. Oktober 2023 2.368 Euro.

Quelle: Bundesärztekammer Praxisführung Team

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